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Dresden
Donnerstag, 24. September 2009 12:16
Hartz IV: Amt darf Kosten für Umschulung nicht verweigern
Die 30-jährige Antragstellerin aus Dresden lebt von Arbeitslosengeld II („Hartz IV"). Sie möchte sich zur Erzieherin umschulen lassen. In einem privaten Bildungsinstitut muss sie hierfür monatlich 110 € Schulgeld zahlen. Diese Wei-terbildung dauert drei Jahre. Das Gesetz sieht eine Förderung durch die ARGE für maximal zwei Jahre vor. Anzeige
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Letzter Beitrag: 01.01.2007 00:00Beiträge: 0 Thread: Kommentare zu Hartz IV: Amt darf Kosten für Umschulung nicht verweigern Donnerstag, 24. September 2009 12:16
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