Dresden
Freitag, 29. Januar 2010 14:42
Die Richter des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen stufen den ursprünglich geplanten Erweiterungsbau als rücksichtslos ein. Stadt Dresden muss neu planen. +++
Die Landeshauptstadt Dresden bedauert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen. Sie hatte allerdings schon mit Bekanntwerden des VG-Beschlusses Ende 2009 begonnen, die Planung des Bauvorhabens Sanierung und Erweiterung Mittelschule Weixdorf zu überarbeiten, um eine der gegenwärtigen Rechtslage entsprechende bauliche Lösung zu finden. Damit wird das Ziel verfolgt, so schnell als möglich Rechtssicherheit herzustellen und den Baubeginn zu ermöglichen.
Die Landeshauptstadt ist der Überzeugung, inzwischen einen Entwurf entwickelt zu haben, welcher der aktuellen Rechtslage entspricht und somit genehmigungsfähig ist, jedoch ist die die planerische Ausführung des Entwurfes noch nicht soweit fortgeschritten, dass eine öffentliche Präsentation erfolgen kann. Nachteilig ist, dass eine Reduzierung auf einen zweizügigen Ausbau der Mittelschule erfolgen muss. Wird die geänderte Planung zügig umgesetzt, kann die sanierte und erweiterte Mittelschule Weixdorf zum Februar 2012 wieder in Betrieb genommen werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Henrik Karch teilte in einer Pressemitteilung vom 28.01.2010 mit:
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat in einer Entscheidung im Eilverfahren vom 28.01.2010 den erstinstanzlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden bestätigt. Damit steht nun rechtskräftig fest, dass die Erweiterung der Mittelschule Weixdorf vorerst nicht gebaut werden kann. Die Landeshauptstadt Dresden plante eine großzügige Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes. Unter anderem sollte ein viergeschossiger Anbau errichtet werden. Nachbarn waren vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen die Baugenehmigung vorgegangen. Sie rügten unter anderem die Größe des geplanten massiven Neubaus sowie erhebliche formale Fehler. Das Verwaltungsgericht in Dresden hatte den Nachbarn Recht gegeben, gegen diese Entscheidung legte die Stadt Dresden beim Oberverwaltungsgericht Bautzen - erfolglos - Rechtsmittel ein.
Mit deutlichen Worten kritisiert das Oberverwaltungsgericht die Landeshauptstadt Dresden: Der Erweiterungsbau riegele das Nachbargrundstück komplett ab. Durch das Gebäude entstehe der Eindruck, dass der Garten der Kläger durch eine haushoch undurchlässige Mauer abgeriegelt werde. Dies unterstreiche die erdrückende Wirkung des geplanten Anbaus. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Henrik Karch, der die Nachbarn vertritt, ergänzt, dass die Bautzener Richter auch den Bebauungsplanentwurf der Stadt Dresden für untauglich halten: „Die Landeshauptstadt hat die Interessen der privaten Grundstückseigentümer bislang überhaupt nicht abgewogen. Diese handwerklichen Fehler der Stadt führen nun zum Baustopp."
Rechtsanwalt Karch erwartet eine Entscheidung in der Hauptsache frühestens in zwei bis drei Jahren. So lange kann die Landeshauptstadt den Bau der Mittelschule Weixdorf nicht fortsetzen.
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Beiträge: 2
jensi
ich hatte es schon geahnt....jetzt endlich Gewissheit.....sperrt den Architekten ein der so was geplant hat und den Schülern jetzt mindestens 4 Jahre jeden Schultag 1 h Freizeit wegnimmt.......
grussi.........
Bachmann
Normaleweis gilt ein Abstand zum Nachbarn von drei Metern, bei der Höhe des geplanten Anbaues werden es wohl noch mehr sein.
Wieder mal typisch für Architekten und die Stadt, die Bürger interessieren nicht.
Glückwunsch den klagenden Nachbarn für ihren Sieg!